Festhütte / WC-Wagen mieten

Stahlrohrfestzelt

Grösse 10m x 18m & Küchenanbau 5m x 6m / ca. 320 Sitzplätze

Mietpreis: Fr. 1600.00 pro Wochenende exkl. Transportkosten

Allgemeine Mietbestimmungen:

  1. Das Zelt muss vom Mieter am vereinbarten Ort abgeholt werden.
  2. Erfolgt der Transport durch ein Mitglied des Schwingklubs Zürcher Oberland, müssen die anfallenden Transportkosten dem Chauffeur bei der Übergabe sowie vor dem Rücktransport des Zeltes bar bezahlt werden.
  3. Aufstellen und Abbrechen des Festzeltes ist Sache des Mieters. Eine Person des Schwingklub Zürcher Oberland hilft beim Auf- und Abbau. Es werden mindestens acht Personen benötigt. Dauer ca. 2 Stunden.
  4. Der Vermieter versichert das Festzelt gegen Feuer-, Elementarschaden und Haftpflicht. Die Veranstaltungs-haftpflichtversicherung ist Sache des Mieters.
  5. Im Festzelt sowie im Küchenanbau darf weder grilliert noch sonst Feuer entfacht werden.
  6. Die Verankerungen müssen nach den Vorschriften unserer Monteure angebracht und belassen werden. Können auf dem Festplatz als Verankerungen keine Eisen eingeschlagen werden (z.B. Asphalt- oder Betonplätze etc.), so müssen vom Mieter Kranfundamente von mind. 500 kg /Stück bereitgestellt werden.
  7. Aus Beschädigungen der Blachen wie Risse und Löcher sowie deren übermässigen Beschmutzung entstehende Kosten gehen zu Lasten des Mieters.
  8. Schäden durch Nichtbeachten der vorgängigen Bestimmungen sowie durch Fahrlässigkeit verursachte Beschädigung am Mietobjekt gehen zu Lasten des Mieters. 

WC-Wagen

Grösse: 1 Frauen-WC, 1 Herren-WC und ein Pissoir

Mietpreis: Fr. 250.00 pro Wochenende exkl. Transportkosten

Allgemeine Mietbestimmungen:

  1. Der WC-Wagen muss vom Mieter am vereinbarten Ort abgeholt werden.
  2. Erfolgt der Transport durch ein Mitglied des Schwingklubs Zürcher Oberland, müssen die anfallenden Transportkosten dem Chauffeur bei der Übergabe sowie vor dem Rücktransport des Zeltes bar bezahlt werden.
  3. Der Mieter sorgt dafür, dass der WC-Wagen fachgerecht aufgestellt wird und gegen wegrollen gesichert ist.
  4. Der WC-Wagen muss in gereinigtem Zustand zurückgebracht werden. Zusammen mit dem Verantwortlichen vom Schwingklub Zürcher Oberland erfolgt bei Rücknahme eine Inspektion. Sollte eine Nachreinigung nötig sein, wird der zusätzliche Aufwand mit Fr. 60.00 pro Stunde berechnet.
  5. Der Vermieter versichert den WC-Wagen gegen Feuer-, Elementarschaden und Haftpflicht. Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung ist Sache des Mieters.
  6. Im WC-Wagen dürfen ohne Einverständnis des Vermieters keine Heizgeräte aufgestellt werden. Durch Heizgeräte verursachte Schäden gehen zu Lasten des Mieters. Sonstige Beschädigungen am WC-Wagen (z.B. durch Sprayereien, Sachbeschädigungen etc.) gehen ebenfalls zu Lasten des Mieters.
  7. Schäden durch Nichtbeachten der vorgängigen Bestimmungen sowie durch Fahrlässigkeit verursachte Beschädigungen am Mietobjekt gehen zu Lasten des Mieters.
  8. Der Mietvertrag ist mindestens 8 Wochen vor der Veranstaltung unterzeichnet und an den Vermieter zurückzusenden, damit die Reservation gewährleistet ist.

Kontaktperson:

Roland Bucher